Die schulische Integration wird durch den Mobilen Dienst Sehen der Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück ermöglicht:
Der Mobile Dienst besteht aus einem Team von Förderschullehrerinnen und einem Förderschullehrer mit der Fachrichtung Blinden- und/oder Sehbehindertenpädagogik. Die Standorte des Mobilen Dienstes befinden sich an insgesamt 7 Förderschulen im alten Regierungsbezirk Weser-Ems, von denen keine dem Förderschwerpunkt Sehen zugeordnet ist.
Zu den Aufgaben des Mobilen Dienstes gehören:
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Diagnostik, ggfs. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
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Organisation sächlicher und personeller Ausstattung
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Beratung und Unterstützung der Schülerin/ des Schülers
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Beratung und Unterstützung der Eltern
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Beratung und Unterstützung der beteiligten Lehrkräfte (Beratung zur Gestaltung des Nachteilsausgleichs)
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Beratung und Unterstützng des schulischen und außerschulischen Umfeldeszuständige Behörde:
Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Tel. 0541 – 314 0
Das Dezernat 02 der Landesschulbehörde - Abteilung Osnabrück - ist für alle allgemein bildenden Schulen im Bereich Weser-Ems mit Ausnahme der Gesamtschulen und Gymnasien zuständig.
Dezernenten für Förderschulen und sonderpädagogischen Förderbedarf/ Mobile Dienste sind Herr Rath-Groneick (Durchwahl: 0541-314 394) und Herr Schwarberg (04431 84487).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Mobilen Dienstes.